Für die Teilnahme an Wettkämpfen ist in der Regel eine Startlizenz vom Deutschen Schwimmverband (DSV) notwendig (z.B. braucht man für das Kreisjugendschwimmfest und die Vereinsmeisterschaften keine solche Lizenz).
Die Kosten für die einmalige Registrierung, die lebenslang gilt, übernimmt der Schwimmverein.
Die Gebühr für die Lizenz, deren Gültigkeit immer ein Kalenderjahr ist, bezahlt der Verein an den DSV und verrechnet diese weiter an den Schwimmer. Diese beläuft sich für Schwimmer ...
Dabei wird immer das Geburtsjahr zu Grunde gelegt, in dem der Schwimmer das Alter von 12 Jahren erreicht.